Abonnieren Sie unseren RSS-Feed
Regulatorik
Was ist der Baseler Ausschuss?

Die Stadt "Basel" und die internationale Bankenregulatorik sind untrennbar miteinander verbunden und auch Nicht-Banker werden vielleicht schon mal über Begriffe wie "Basel III" oder den "Baseler Ausschuss" gestolpert sein.

Aber was hat Basel denn nun eigentlich mit Bankenregulatorik zu tun? Das wollen wir in diesem Artikel erklären.

Kurze Historie

Wenn von "Basel" die Rede ist, ist der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht oder auf englisch das Banking Committee on Banking Supervision (BCBS) gemeint. Der Ausschuss wurde im Jahr 1974 von den G10-Nationen als Committee on Banking Regulations and Supervisory Practices gegründet. Dies war eine direkte Reaktion auf die Pleite der deutschen Herstatt Bank im gleichen Jahr. Der Zusammenhang zur Stadt Basel ergibt sich daraus, dass der BCBS ein Ausschuss der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel ist.

Die Motivation für die Gründung des Ausschusses bestand darin, Lücken in der internationalen Bankenaufsicht zu schließen, um weltweit eine angemessene und einheitliche Bankenaufsicht zu gewährleisten. Dies ist bis heute auch die Kernaufgabe des Baseler Ausschusses.

Baseler Ausschuss als Standardsetzer

Das eigene Mandat beschreibt der BCBS daher so (übersetzt aus dem Englischen):

"Der BCBS ist der wichtigste globale Standardsetzer für die Regulierung von Banken und bietet ein Forum für die Zusammenarbeit in Fragen der Bankenaufsicht. Sein Mandat besteht darin, die Regulierung, Aufsicht und Praktiken der Banken weltweit zu stärken, um die Finanzstabilität zu erhöhen."

Mittlerweile gehören dem Ausschuss Aufsichtsbehörden und Zentralbanken der G20-Staaten sowie Hong Kong, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Singapur, Schweiz, Schweden und Spanien an. Chile, Malaysia sowie die Vereinigten Arabischen Emirate haben einen Beobachterstatus.

Gemäß des Auftrags formuliert der Baseler Ausschuss Standards für die internationale Bankenaufsicht. Formalrechtlich sind diese Standards für die Mitgliedsstaaten nicht bindend. Daher müssen die Veröffentlichungen in nationales Recht (bzw. auf europäischer Ebene in EU-Recht) übernommen werden, wozu sich die Mitgliedsstaaten in der "Basel Comittee Charter" verpflichtet haben.

Somit hat der Bankenausschuss auch ohne gesetzgebende Kompetenz eine überragende Bedeutung für die Bankenaufsicht und gewährleistet auf diesem Weg weltweite eine relativ homogene Bankenregulierung, auch wenn es in einigen Fragestellungen wieder zu unterschiedlichen Auslegungen und Implementierungen in den jeweiligen Ländern kommt.

Regulierungsmonitoring

Die großen Regulierungspakete werden kurz mit Basel I, Basel II und Basel III bezeichnet und haben jeweils unterschiedliche Schwerpunkte. Die Umsetzung des aktuellen Standards Basel III, der als Reaktion auf die Finanzkrise erarbeitet wurde, wird durch den Baseler Ausschuss überwacht und der Umsetzungsstand halbjährlich berichtet. Zudem evaluiert der Ausschuss das Regelwerk im Hinblick auf die Erreichung der angestrebten Ziele.

Die Umsetzungs- und Zielerreichungsberichte sind hier verfügbar:

Umsetzungsbericht

Prüfung der Erreichung der angestrebten Ziele


Weitere Artikel aus der Bankenwissen-Reihe finden Sie unter diesem Link.

Suchen Sie nach einem Seminar, das Ihnen einen fundierten Einstieg in die Bankenwelt ermöglicht?
Dann könnte unser Seminar "Bankwissen für Quereinsteiger" das Richtige für Sie sein!

Kontakt
Sind Sie an weiteren Informationen interessiert, haben Sie Fragen?
Sprechen sie uns an