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Bankenaufsicht
24.2.2026
Das „Zeugnis“ der Bankenaufsicht - SREP einfach erklärt

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Wie berechnen sich Eigenkapitalquoten?

Wer zur Schule geht, bekommt Noten – das weiß jeder. Aber die wenigsten wissen wahrscheinlich, dass auch Banken Noten bekommen. In Europa ist das der SREP-Score. Während eine schlechte Schulnote zwar ärgerlich, aber „kein Weltuntergang“ ist, kann ein schlechter SREP-Wert für eine Bank bedeuten, dass sie zusätzliches Eigenkapital für ihr Geschäft vorhalten muss.

In diesem Artikel erklären wir, was sich hinter dem sperrigen Begriff Supervisory Review and Evaluation Process – dafür ist SREP die Abkürzung – verbirgt und welche Auswirkungen er für Banken hat.

 

Was ist der SREP?

Der SREP ist der Prozess, mit dem die Aufsicht in Europa u.a. prüft, ob eine Bank ihre Risiken im Griff hat, über genügend Kapital und Liquidität verfügt oder ein tragfähiges Geschäftsmodell hat. Dabei guckt sich die Aufsicht nicht nur die „Hard Facts“ an, sondern gibt auch Schulnoten für das Geschäftsmodell und die Zukunftsfähigkeit der Banken. Für große Banken (ab einer Bilanzsumme von 30 Mrd. EUR) ist dafür die EZB als europäische Aufsicht zuständig, für kleinere Institute die BaFin und die Bundesbank in Deutschland.

 

Die vier Säulen der Bewertung

Der SREP basiert auf vier Säulen,die beurteilt werden.

1. Analyse des Geschäftsmodells

Die Aufsicht analysiert hierbei die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells, um zu beurteilen, ob die Bank nachhaltig (im Sinne von langfristig) profitabel ist und stabil Gewinne erwirtschaften kann. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Fähigkeit des Instituts, über erzielte Gewinne die Eigenkapitalbasis zu stärken. Dies erhöht die Widerstandsfähigkeit gegen ökonomische Schocks. Dabei werden sowohl bankeigene Faktoren wie Gewinnquellen, Kostenstrukturen, aber auch marktweite Faktoren wie Konkurrenzsituation herangezogen.

2. Governance und Risikomanagement

Diese Säule nimmt die interne Organisation und Governance,insbesondere im Hinblick auf risikoberücksichtigende, Entscheidungsfindungsprozesseunter die Lupe. Dabei wird auch beurteilt, inwieweit interne Kontrollfunktionenwie Compliance, Risikocontrolling und die interne Revision sowie der Umgang mit Risiken adäquat aufgesetzt sind.

3. Risiken für das Eigenkapital

Diese Säule unterteilt sich in drei Unterkategorien. Die erste ist die Analyse wesentlicher Bankrisiken sowohl im Hinblick auf die Risikohöhe als auch auf die Risikocontrollingfunktionen: Kreditrisiko, Marktpreisrisiko, Operationelle Risiken und IKT (Informations- und Kommunikationstechnologien). Die zweite Säule ist der Blick auf das Verhältnis von vorhandenem Eigenkapital zu Risiken unter verschiedenen Gesichtspunkten (sogenannte ökonomische und normative Perspektive), auch zukunftsgerichtet und unter Berücksichtigung von Stressszenarien.Die dritte Säule ist die Analyse von vorhandenem Eigenkapital zum Geschäftsvolumen der Bank unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte.

4. Risiken für die Liquidität

Die  Aufsicht untersucht, ob die Bank jederzeit in der Lage ist, ihre Zahlungsverpflichtungen sowohl im Normalbetrieb als auch unter schweren Krisenbedingungen fristgerecht zu erfüllen. Dabei werden u.a. die Identifikation und der Umgang mit Liquiditätsrisiken geprüft sowie die Diversität und Stabilität der Refinanzierungsquellen kritisch hinterfragt. Identifizierte Defizite in der Liquiditätssteuerung können dazu führen, dass die Aufsicht Zuschläge bei regulatorischen Vorgaben für die Liquidität anordnet.

 

Das Ergebnis: Der SREP-Score

Am Ende des Prozesses vergibt die Aufsicht Noten von 1 (geringes Risiko) bis 4 (hohes Risiko) fürdie einzelnen Teilbereiche sowie eine Gesamtnote. Dabei gibt es die Notenabstufungen 1, 2+/2/2-, 3+/3/3- und 4.

Der SREP-Score bildet die Basis für die Eigenkapitalanforderungen,die die Aufsicht den Banken auferlegt. Dies ist zum einen das sogenannte Pillar 2 Requirement (P2R): Ein bankindividueller Aufschlag auf die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen. Eigenkapitalanforderungen geben allgemein an, über wieviel Eigenkapital Banken zur Abdeckung ihrer Risiken verfügen müssen. Das P2R-Requirement ist verpflichtend einzuhalten. Daneben gibt die Aufsicht die sogenannte Pillar 2 Guidance (P2G) vor: Das ist eine zusätzliche Eigenkapitalanforderung, die Banken einhalten sollten. Erfüllt die Bank die P2G-Anforderungen nicht, hat dies eine verstärkte Aufsicht zur Folge. Je schlechter der SREP-Score, desto höher sind in der Regel die Zuschläge. Daneben kann es aber auch Aufschläge auf die vorzuhaltende Liquidität geben.

Die Auswertung der SREP-Prüfungen aus dem Jahr 2025 fürdie großen europäischen Banken durch die EZB zeigt folgende Ergebnisse:

Für die kleineren (Bilanzsumme unter 30 Mrd. EUR) deutschen Institute ist die deutsche Aufsicht, bestehend aus Bundesbank und BaFin, für den SREP-Prozess verantwortlich. Die Festlegung des P2R-Aufschlags folgt dabei zwei Tabellen, die zum einen den SREP-Score, zum anderen die Risiken betrachten. Je höher die Risiken und je schlechter der SREP-Score, umso größer fällt der P2R-Aufschlag aus. Der P2G-Aufschlag orientiert sich an den Ergebnissen des sogenannten LSI-Stresstests, also des Stresstests für die kleineren Institute (LSI).

           

Fazit

Nicht nur Schülerinnen und Schüler bekommen Noten, sondern auch Banken. Während es in der Schule um die Frage geht, wie gut ein Zeugnis ausfällt und ob die Versetzung gefährdet ist, sind die SREP-Noten für Banken die Grundlage dafür, wieviel zusätzliches (zusätzlich zu den regulatorischen Anforderungen) Eigenkapital Banken für ihr Geschäft vorhalten müssen. Je schlechter eine Bank geführt ist, je mehr Risiken sie hat, je weniger tragfähig das Geschäftsmodell ist, umso höher fallen die P2R- und P2G-Zuschläge aus. Umso mehr Eigenkapital müssen Banken vorhalten, was den Spielraum für die Geschäftstätigkeit einschränken kann. Darüber hinaus kann ein hoher P2R-Zuschlag ein schlechtes Signal für den Kapitalmarkt sein, da es Probleme in der Governance oder erhöhte Risiken signalisieren kann. Der SREP-Prozess ist also weitaus mehr als „nur“ die Analyse der Banken durch die Aufsicht.


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