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Regulatorik
Wie berechnen sich Eigenkapitalquoten?

Wer Wirtschaftsnachrichten liest, ist vielleicht schon über Aussagen zu Eigenkapitalquoten der Banken "gestolpert" – nicht selten, weil eine tatsächlich oder vermeintlich geringe Kapitalausstattung der Banken bemängelt wird. Doch was heißt es, wenn zum Beispiel die DZ Bank in ihrer Pressemitteilung zu den vorläufigen Geschäftszahlen 2023 von einer „sehr gute[n] Kapitalausstattung mit 15,5 Prozent harter Kernkapitalquote“ spricht? Wieviel Eigenkapital hat die Bank dann tatsächlich? Und worauf beziehen sich eigentlich die 15,5%? Diesen Fragen gehen wir im Folgenden nach.

Zur Beantwortung der Fragen schauen wir uns zunächst an, wie sich die Eigenkapitalquote berechnet:


Es gibt also zwei relevante Größen, die für die Berechnung der Eigenkapitalquote benötigt werden:

Die zweite Größe, die Risikogewichteten Aktiva (RWA), wollen wir im Folgenden näher betrachten. Ein sehr technisch klingender Begriff, den wir ein wenig erläutern möchten. Denn tatsächlich wird die Eigenkapitalquote nicht ermittelt, indem das Eigenkapital in Bezug zum Geschäftsvolumen gesetzt wird. Vielmehr sind hier die RWA relevant. Doch was ist das eigentlich?

Zunächst ist zu sagen, dass RWAs für verschiedene Kategorien berechnet werden, nämlich für: Operationelle Risiken, Kreditrisiken und Marktpreisrisiken. Wer mehr über diese Risiken wissen möchte, kann unseren Artikel zu den Risiken der Banken lesen. Für die Ermittlung der RWA können Banken Standardvorgaben nutzen oder in gewissem Umfang eigene Modelle einsetzen (für operationelle Risiken zukünftig jedoch nicht mehr – hierzu haben wir in unserem Artikel zu Basel IV etwas geschrieben), die aber durch die Aufsicht genehmigt werden müssen.

Nachfolgend möchten wir erläutern, wie die RWA sich für die üblicherweise relevanteste RWA-Position ermitteln – nämlich die Kreditrisiken.

Zunächst wird jeder Vermögenswert der Bank (Aktivseite der Bilanz), wie z.B. Kredite an Kunden, gekaufte Wertpapiere oder Beteiligungen an anderen Banken und Unternehmen, mit einem Risikogewicht versehen. Dieses Risikogewicht spiegelt das Verlustrisiko der jeweiligen Position wider. Damit ist das Risiko gemeint, dass beispielsweise ein durch die Bank an einen Privatkunden vergebener Kredit durch den Privatkunden nicht oder unvollständig zurückgezahlt wird. Je risikoreicher ein Kredit ist, umso höher ist das Risikogewicht und umso höher sind somit die RWA. Ein Kredit kann beispielsweise risikoreich sein, weil der Kunde eine schlechte Bonität hat und/oder keine Kreditsicherheiten gestellt werden.

Das wollen wir mit einem Beispiel verdeutlichen: Eine Bank hat einen Konsumentenkredit über 10.000 EUR an einen Privatkunden vergeben (beispielsweise für die Finanzierung eines Urlaubs oder die Wohnungseinrichtung). Die Ermittlung des Risikogewichts kann mit durch die Regulatorik vorgegebenen (Kreditrisikostandardansatz, KSA) oder mit bankeigenen Parametern (Internal Ratings Based Approach, IRBA) erfolgen. Das Risikogewicht gemäß Standardansatz (KSA) für den Konsumentenkredit beträgt 75%. Aber was heißt das nun für die RWA und die Eigenkapitalquote?

Die RWA berechnet sich nun aus: Kreditbetrag x Risikogewicht, also: 10.000 EUR Kreditbetrag x 75% Risikogewicht = 7.500 EUR RWA. Für den Betrag von 7.500 EUR muss die Bank Eigenkapital vorhalten. Wieviel, das hängt davon ab, welche Eigenkapitalquote die Bank anstrebt und durch die Aufsicht vorgegeben, erfüllen muss.

Nehmen wir der Einfachheit halber an, die Bank strebt eine Eigenkapitalquote von 10% an. Dann müsste sie für diesen Kredit 750 EUR Eigenmittel vorhalten, nämlich: 7.500 EUR x 10% = 750 EUR. Eingesetzt in die Formel zur Ermittlung der Eigenkapitalquote würde das bedeuten:

Die Höhe des Risikogewichts hängt von verschiedenen Faktoren, wie die Art des Geschäfts, die Bonität des Schuldners (u.a. beim sogenannten Mengengeschäft, wie bspw. Konsumentenkredite, jedoch nicht), vorhandene Sicherheiten, ab. So beträgt das Risikogewicht für ein mit Wohnimmobilien gesichertes Darlehen beispielsweise 35%, für ein Darlehen an ein Unternehmen mit bester Bonität bei 25% und für ein Darlehen mit schlechtester Bonität bei 150%.

Zusammengefasst bedeutet dies also, dass eine Eigenkapitalquote von 15,5% keineswegs bedeutet, dass für ein Darlehen in Höhe von 10.000 EUR Eigenkapital in Höhe von 1.550 EUR vorhanden ist, sondern üblicherweise wesentlich weniger.

Schauen wir uns abschließend als Beispiel an, wie das bei der DZ Bank (das ist quasi die Zentralbank der genossenschaftlichen Banken) an. Im Geschäftsbericht 2023 veröffentlicht die DZ Bank auf Seite 117:

Weiterhin gibt die DZ Bank eine Bilanzsumme (vereinfacht gesagt die Aufsummierung aller Geschäfte und Kredite, für die die DZ Bank Geld investiert hat) von knapp 645 Mrd. EUR an. Die Risikogewichteten Aktiva für dieses gesamte Geschäft beträgt 152,1 Mrd. EUR, also weniger als ein ¼ der Bilanzsumme. Dabei machen die Kreditrisiken mit 138,2 Mrd. EUR den „Löwenanteil“ aus. Die Eigenmittel der DZ Bank betragen 30,6 Mrd. EUR und sie verfügt über sogenanntes hartes Kernkapital in Höhe von 23,6 Mrd. EUR (die Unterscheidung der einzelnen Kapitalarten soll hier kein Thema sein).

Daraus ergeben sich die folgenden Quoten:

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Artikel ein gutes Verständnis darüber geben konnten, was sich hinter den Eigenkapitalquoten bei Banken verbirgt.

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Was ist Basel 4?


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